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Update Corona-Krise: Klarstellung zur aktuellen Verordnung für den Sport

Update Corona-Krise: Klarstellung zur aktuellen Verordnung für den Sport
Die von der Regierung am Donnerstag, den 30. April, gegen 22.00 Uhr veröffentlichte und zwei Stunden später am Freitag, den 1. Mai, in Kraft getretene Verordnung hat im Sport für Unklarheiten gesorgt und zu unterschiedlichen Interpretationen geführt.
 
Wir haben bei den öffentlichen Stellen um Präzisierung und Klarstellung ersucht. Diese ist heute nachmittag eingetroffen.
 
Die aktuelle, seit gestern, 1. Mai, gültige Verordnung behandelt in §8 den Sport. Die in Ziffer 3 veröffentlichten Informationen haben zu unterschiedlichen Auslegungen für die Teamsportarten wie Faustball geführt.
 

Folgende Klarstellungen wurden auf Anfrage heute vom Sportministerium bestätigt:

 
1. Konditionstraining (z.B. Laufen, Stabilisierungsübungen, etc.) im öffentlichen Raum (Parks, Wald, usw.) ist ab 1. Mai erlaubt. Kein Körperkontakt, max. 10 Personen (inkl. TrainerIn), empfohlener Mindestabstand 2 Meter.
 
2. Sportartspezifisches Training (z.B. Servicetraining, Zuspielübungen, etc.) im öffentlichen Raum: voraussichtlich ab 15. Mai. 
Detaillierte Handlungempfehlungen und unter welchen Einschränkungen Training möglich ist, wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 
3. Konditionstraining (z.B. Laufen, Stabilisierungsübungen, etc.) auf nicht öffentlichen Sportstätten im Freien (sofern vom Betreiber bereits geöffnet) ist ab 1. Mai erlaubt. Kein Körperkontakt, max. 10 Personen (inkl. TrainerIn), empfohlener Mindestabstand 2 Meter.
 
4. Sportartspezifisches Training (z.B. Servicetraining, Zuspielübungen, etc.) auf nicht öffentlichen Sportstätten im Freien (sofern vom Betreiber bereits geöffnet) sind derzeit nicht erlaubt. Wird voraussichtlich ab 15. Mai möglich sein.
Detaillierte Handlungempfehlungen und unter welchen Einschränkungen Training möglich ist, wird rechtzeitig bekannt gegeben.
 

Zusammengefasst

ist Konditionstraining auf (freigegebenen) Sportstätten und im öffentlichen Raum ab sofort möglich (max. 10 Pers., 2m Abstand, kein Körperkontakt); eingeschränktes Faustballtraining voraussichtlich erst ab 15. Mai.
 
Unter welchen Voraussetzungen und Einschränkungen Faustballtraining ab 15. Mai wieder erlaubt werden könnte, ist Gegenstand von Abstimmungen mit dem Sportministerium und abhängig von dem bis zu diesem Zeitpunkt zu erwartenden Erlass des Ministeriums. Wir sind intensiv bemüht, die Details frühestmöglich abzuklären!
 
 

Allgemeine Handlungsempfehlungen für Sportvereine und Sportstättenbetreiber sowie weitere Fragen

zur Coronakrise und zum „Hochfahren des Sports“ findet Ihr auch auf der Website von Sport Austria und des Sportministeriums.
 

Sportartspezifische Empfehlungen für den Faustballsport

werden wir - nach der endgültigen Akkordierung mit den relevanten, öffentlichen Stellen - hier und auf unserer Facebookseite frühestmöglich bekanntgeben.
 
Die aktuelle Verordnung (Sport §8 Z1-3) findet Ihr hier.
02.05.2020 20:21

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