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Corona-Update: Breitensport wieder möglich

Corona-Update: Breitensport wieder möglich

Corona-Regeln im Sport ab 13. Dezember

Die neue 6. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung ermöglicht nun wieder den Breitensport! Damit können wieder alle Ligen sowie die Nachwuchs- und Altersklassen ihren Trainings- und Spielbetrieb aufnehmen.

 
Wichtig:
Indoor gilt die 2G-Regel und FFP2-Maskenpflicht abseits der Sportausübung!
In den Bundesländern gelten teilweise unterschiedliche (verschärfte) Regelungen (z.B. Lockdown-Ende in OÖ erst ab 17. Dezember!).
 
Die wichtigsten Infos fassen wir hier für Euch zusammen: 
  • Sport ist in den Sportstätten zwischen 5 und 23 Uhr erlaubt.

  • Ausser bei der Sportausübung (und beim Duschen) gilt eine FFP2-Maskenpflicht

  • In den Sportstätten gilt ausnahmslos die 2G-Regel.
    Teilnehmen dürfen demnach nur:
    • Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind.
    • Kinder bis zum 12. Geburtstag ohne Impfung (bitte beachten: hier gibt es regionale Verschärfungen bzw. tlw. zusätzliche Testpflichten)
    • Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können (ärztliche Bestätigung notwendig)
    • Personen im corona-nachweispflichtigen Alter bis zum Ende der Schulpflicht mit einem in der betreffenden Woche vollständig geklebten Ninja-Schulpass (dieser gilt formal als 2G-Äquivalent), also de facto bis zum 15. Geburtstag.
Die Verantwortlichen für die jeweilige Zusammenkunft müssen die 2G-Regel kontrollieren.
  • Ausnahmen von der 2G-Regel:
    • Öffentliche (für die Allgemeinheit zugängliche) Sportstätten im Freien (!) dürfen ohne 2G-Nachweis zur Sportausübung betreten werden. Dabei gelten die generellen Lockdown-Bestimmungen und Einschränkungen für Ungeimpfte/Ungenesene.
    • Für TrainerInnen gelten die Arbeitsplatzregeln (sinngemäß), ebenso für SpitzensportlerInnen (demnach 3G)

  • Nicht-öffentliche Sportstätten benötigen ein Präventionskonzept, eine/n COVID-19-Beauftragte/n und die Kontrolle des 2G-Nachweises (siehe oben) notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 2G-Nachweis bereitgehalten werden.

  • Contact Tracing ist indoor vorgeschrieben.

  • "Zusammenkünfte":
    • Ohne fix zugewiesene Plätze sind Zusammenkünfte (sprich: Gruppen-Trainings, Trainingsspiele, Wettkämpfe, udgl.) indoor mit maximal 25 TeilnehmerInnen erlaubt (outdoor mit maximal 300).
      Allerdings sind mehrere solcher Zusammenkünfte zeitgleich oder überlappend am selben Ort möglich, wenn sichergestellt ist, dass keinerlei Vermischung der beteiligten Personen erfolgt (z.b. mehrere Trainings in je einer abgetrennten Drittel-Turnhalle).
    • TrainerInnen zählen NICHT zu den 25 Personen, sondern extra.
    • Bei fix zugewiesenen Sitzplätzen (Veranstaltungen mit Publikum) sind indoor maximal 2.000, outdoor max. 4.000 Personen erlaubt.
    • Ab 50 Personen ist eine Veranstaltung anzeigepflichtig, ab 250 Personen genehmigungspflichtig.
    • Zuschauer benötigen ebenfalls einen 2G-Nachweis und müssen während der ganzen Veranstaltung FFP2-Maske tragen.

  • Die Spitzensport-Regelungen (inkl. deren Trainer/BetreuerInnen) und Spitzensportveranstaltungen (ausschließlich für SpitzensportlerInnen) bleiben aufrecht:
    • 3G-Nachweis.
    • Bei Zusammenkünften mit Beteiligung von Nicht-SpitzensportlerInnen (hier genügt bereits ein/e einzige/r Nicht-SpitzensportlerIn) ist 2G nötig.

  • Trainings-Camps sind möglich, dazu müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden. Pro Kinder-/Jugend-Gruppe mit 25 Personen sind maximal 4 Betreuungspersonen erlaubt.
Abweichende Bundesländer-Regelungen (diese können sich ändern; Details bitte jeweils im eigenen Bundesland nachfragen):
  • Wien: Sport darf indoor nur ohne Körperkontakt ausgeübt werden - wozu Faustball zählt.
    Outdoor gilt ab 25 Personen 2G+. Ein negativer Test wird ab dem 6. Geburtstag benötigt.
  • Vorarlberg: Die Zusehergrenze bei Veranstaltungen mit fix zugewiesenen Plätzen (indoor wie outdoor) wurde auf 500 begrenzt.
  • Oberösterreich: Der Lockdown gilt noch bis inklusive 16. Dezember! Erst ab 17. Dezember ist Hallen-Vereinssport wieder zu den oben angegebenen Bundesregeln erlaubt.
  • Alle weiteren Bundesländer - Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und Tirol - übernehmen im Sport die von der Bundesregierung verordneten Bestimmungen (siehe oben) vollständig.
Für weitere Detailinformationen empfehlen wir die Corona-FAQ-Website von Sport Austria!
 
Bei Fragen stehen wir Euch wie gewohnt gerne zur Verfügung!
 
Hannes Dinböck & das Team von Faustball Austria
13.12.2021 17:56

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