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Corona-Update: Weitere Lockerungen ab 10. Juni

Corona-Update: Weitere Lockerungen ab 10. Juni

Welche Lockerungen der Corona-Regeln im Sport kommen ab 10. Juni?

Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass weitere Lockerungen mit der neuen Covid-19-Verordnung in Kraft treten werden.
Die für den Sport und für uns im Faustball wesentlichen Erleichterungen haben wir nachfolgend für Euch zusammengefasst.
Weitere Lockerungen sind lt. Regierung für Anfang Juli angekündigt.

 

 
Die wesentlichsten Punkte (hinsichtlich der ab 10. Juni geltenden Lockerungen):

  • FFP2-Maskenpflicht für alle Personen (auch Zuschauer) am Sportplatz (outdoor) wird aufgehoben
     
  • Der Mindestabstand wird (von 2 Metern) auf 1 Meter reduziert.
     
  • Die erlaubten Öffnungszeiten nicht öffentlicher Sportstätten (das sind die meisten Faustball-Sportanlagen) werden bis 24 Uhr verlängert.
     
  • Verabreichung von Speisen und Aussschank von Getränken im Freien ist erlaubt (siehe §13, Abs.2, Ziffer 3 der Verordnung).
    Die Auflagen der Gastronomie sind einzuhalten (analog §6 der Verordnung).
     
  • Die Anzeigepflicht für Veranstaltungen wird auf 17 Personen erhöht (bisher 10).
     
  • Die Auslastung von Sitzplatzkapazitäten für Zuseher:innen wird auf 75% erhöht (bisher 50%).
     
  • Bei betreuten Ferienlagern (Sportcamps) wird die erlaubte Teilnehmer:innenzahl auf 50 erhöht.
     
  • Kontrolle des 3-G-Nachweises: auf nicht öffentlichen Sportstätten ohne Personal vor Ort ist der 3G-Nachweis bereitzuhalten, muss aber im Vorfeld nicht nachgewiesen werden.
     
  • Die Ausnahme für Spitzensportveranstaltungen (200 outdoor/100 indoor) bleibt weiter gleich bestehen.
     
  • Indoor müssen pro Sportausübendem 10 m2  zur Verfügung stehen (bisher 20 m2 ).
     
ACHTUNG: Wir weisen darauf hin, dass Meisterschaftsrunden mit mehr als 2 Teams (max. 20 SpielerInnen + BetreuerInnen) ausserhalb der Spitzensportregelung weiterhin seitens der Lockerungsverordnung nicht erlaubt sind.
Letztverantwortlich für eine mögliche Genehmigung ist die zuständige regionale Bezirksbehörde, bei der die Veranstaltung angemeldet werden muss!
 
 

Überblick

Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor
Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor
Quadratmeter p.P. nein indoor 10 m2
Öffnungszeiten 0-24 Uhr 5-24 Uhr
Nachweis geringer epidemiologischer Gefahr („Eintrittstest“) nein bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen;
Sonderform Spitzensport: Arzt/Ärztin, erweitertes Präventionskonzept, zu Beginn und mind. alle 7 Tage Tests
Präventionskonzept nein ja
COVID-19-Beauftragte/r nein ja
Abstand 1 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung (bis 16 Personen + Kinder):
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten
1 m beim Betreten;
Abstandunterschreitung bei Sportausübung:
Hilfe/Sicherung, kurzfristige sportarttypische Unterschreitung, Kontaktsportarten
Maskenpflicht nein indoor, außer bei Sportausübung und in Feuchträumen
Zusammenkünfte/
Veranstaltungen
*max 16 Erwachsene aus unterschiedlichen Haushalten + Minderjährige
* 17-50 Personen: Anzeigepflicht, Nachweispflicht, in geschlossenen Räumen keine Gastro, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (außer bei der Sportausübung)
* 1500 Personen indoor/3000 outdoor: zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, 75% Kapazität, Bewilligungspflicht, Nachweispflicht, 1 m Abstand, FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
* ab 50 Personen: Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r
Training/Wettkampf in sportartüblicher Gruppengröße (ohne ZuschauerInnen);
Spitzensport: Ausnahme für Veranstaltungen (100 Personen indoor/200 outdoor);
für ZuschauerInnen gilt Staffelung wie bei öffentlichen Orten (siehe linke Spalte)
Contact Tracing bei jeder Art von Zusammenkunft mit mehr als 16 Personen und länger als 15 Minuten beim Aufenthalt länger als 15 Minuten;
im Spitzensport immer notwendig
 

Weitere aktuelle & wichtige Informationen auf der FAQ-Seite von Sport Austria

Der Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr und was gilt als solcher ("3G": genesen, getestet, geimpft) gilt weiterhin; hier haben sich keine Änderungen ergeben (siehe dazu letztes Vereinsmailing).

 

Für Rückfragen stehen Euch das Verbandsbüro (office@oefbb.at, 0650 4231981) und die Covid-Beauftragten von Faustball Austria
Martin Weiß, leistungszentrum@oefbb.at, 0650 2511523
Michael Reisenberger, koordinator@oefbb.at, 0650 4231984
Hannes Dinböck, hannes.dinboeck@oefbb.at, 0664 2566440
zur Verfügung!

Die Faustball Austria Präventionskonzepte werden in den kommenden Tagen mit den neuen Änderungen aktualisiert und stehen in der Folge auf unserer Website (unter Service / Downloads / Corona-Virus) zur Verfügung.
 

Das Team von Faustball Austria wünscht Euch weiter eine erfolgreiche Feldsaison 2021 und einen schönen Sommer!
Hannes Dinböck / Generalsekretär

08.06.2021 13:55

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