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Covid-19-Update

Covid-19-Update

Lockerung: Sportausübung wird auf 3G umgestellt

Die Corona-Maßnahmen im Sport wurden weiter gelockert: Die Sportausübung ist nun mit 3G (Ausnahme Wien - siehe unten) möglich.

Für 5. März sind weitere Öffnungsschritte auch für den Sport geplant.

Covid-19-Update Zusammenfassung (detailliertere Infos findet Ihr hier)

3G für Sportstätten/Zusammenkünfte (ausgenommen Wien)

Für nicht-öffentliche Sportstätten gilt 3G.
Für Zusammenkünfte mit mehr als 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten gilt 3G (in Wien gilt als 3G nur geimpft, genesen oder PCR-Test max. 48h bzw. Antigentest einer befugten Stelle max. 24h alt).
In Wien gilt für nicht-öffentliche Indoor-Sportstätten weitehin 2G.

Die Spitzensportbestimmungen bleiben unverändert

In allen Sportstätten besteht FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung selbst (Trainer:innen müssen Maske tragen, außer bei aktiver Sportausübung).

Für nicht-öffentliche Sportstätten ist seitens des Betreibers ein Präventionskonzept, ein:e COVID-19-Beauftragte:r und die durchgängige Kontrolle des 3G-Nachweises notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 3G-Nachweis nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden.

Contact Tracing ist indoor notwendig.

Ab 51 Personen sind Zusammenkünfte (Trainings, Wettkämpfe, ...) bei der Bezirksgesundheitsbehörde anzeigepflichtig, ab 251 Personen genehmigungspflichtig.
Ab 51 Personen benötigen Zusammenkünfte außerdem ein Präventionskonzept (dies kann allerdings jenes der Sportstätte, siehe oben, sein).

Bei Veranstaltungen ohne ausschließlich zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze (z.B. Stehplätze) ab 51 Teilnehmer:innen ist das Verabreichen von Speisen und der Ausschank von Getränken untersagt.
Bei Veranstaltungen mit ausschließlich zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen dürfen Speisen und Getränke am Sitzplatz konsumiert werden. Für die Konsumation in der Kantine gelten die Bestimmungen für das Gastgewerbe.

NPO-Fonds - Einreichungen für Q4/21 möglich

Der für gemeinnützige Einrichtungen (z.B. Sportvereine) geschaffene NPO-Fonds unterstützt weiterhin Organisationen, die mit COVID-19-bedingten Einbußen zu kämpfen haben. Der Fonds wurde bis inkl. 1. Quartal 2022 verlängert. Die Antragstellung für das 4. Quartal 2021 ist noch bis 30.4.2022 möglich.

25.02.2022 11:15

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