zum Inhaltsbereich springen.

zur Hauptnavigation springen.

zur Subnavigation springen.

zum Standort springen.

Link zur Startseite vom ÖFBB.

Webseite nach Text durchsuchen

ihr Standort auf der Webseite

Sie befinden sich hier: Home. Corona-Update 5. Juli / Novellierung der Lockerungsverordnung vom 1. Juli.

Bereich Infonavigation

Bereich Hauptnavigation

Spezialbereich National - International

Hauptbereich der Websiteinhalte

.

Für Respekt und Sicherheit - Gegen sexualisierte Übergriffe im Sport 

Faustball Austria Terminkalender

 

zurück

Corona-Update 5. Juli / Novellierung der Lockerungsverordnung vom 1. Juli

Corona-Update 5. Juli / Novellierung der Lockerungsverordnung vom 1. Juli

Liebe FaustballerInnen, Vereine, Landesverbände und Funktionäre!

In Ergänzung zu unserer Aussendung der "Faustball Austria Handlungsempfehlungen ab 1.7." (aufgrund der Verordnung der Bundesregierung vom 1.7.) wird mitgeteilt, daß mit 3.7. die nächste Verordnung (7. Covid-19 LV-Novelle) des Gesundheitsministers kundgemacht wurde.

Damit wurde folgende neue Regelung (2 Tage nach der 6. Covid LV) festgelegt:

§8 (3):
"Bei der Ausübung von Mannschaftssport oder Sportarten, bei deren sportartspezifischer Ausübung es zu Körperkontakt kommt, durch Spitzensportler gemäß § 3 Z 6 BSFG 2017, auch aus dem Bereich des Behindertensports, ist vom verantwortlichen Arzt ein dem Stand der Wissenschaft entsprechendes COVID-19-Präventionskonzept zur Minimierung des Infektionsrisikos auszuarbeiten und dessen Einhaltung laufend zu kontrollieren. Vor erstmaliger Aufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes ist durch molekularbiologische Testung nachzuweisen, dass die Sportler SARS-CoV-2 negativ sind. Bei Bekanntwerden einer SARS-CoV-2-Infektion bei einem Sportler, Betreuer oder Trainer sind in den folgenden 14 Tagen nach Bekanntwerden der Infektion vor jedem Wettkampf alle Sportler, alle Betreuer und Trainer einer molekularbiologischen Testung auf das Vorliegen von SARS-CoV-2 zu unterziehen.“

Definition Spitzensport lt. §3 Z6 BSFG 2017:
Leistungssport/Spitzensport: Wettkampforientierter Sport mit dem Ziel, nationale oder internationale Höchstleistungen hervorzubringen.

Da hier einige Unklarheiten in der Auslegung bestehen, wird derzeit von Sport Austria und auch dem ÖFBB (in Abstimmung mit den anderen Fachverbänden und Sportinstitutionen) intensivst versucht, vom Gesundheitsminister eine authentische Interpretation dazu zu erwirken, um Rechtssicherheit für Faustball Austria und seine Faustballvereine zu bekommen!

Der Rechtstandpunkt des ÖFBB sieht bei strenger Wortinterpretation der Verordnung vor, daß Faustball ein Mannschaftssport ist, bei dem es sportartspezifisch zu keinem Körperkontakt kommt, und daher von den verschärften Bestimmungen in §8, Absatz 3 (Ausarbeitung/Umsetzung eines Covid Präventionsgesetzes durch einen Arzt, Tests vor erstmaligem Training + Matches, Quarantäne- und Testregelungen im Falle einer Infektion...siehe oben) nicht betroffen wäre.

Sobald weitergehende Interpretationen bzw Vorgangsweisen vorliegen, werden die Landesverbände und Vereine mit ihren SportlerInnen und FunktionärInnen umgehend verständigt!

Euer Team von Faustball Austria (ÖFBB)

05.07.2020 12:21

zurück



[designed by studio10]