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Corona-Update: 2G

Corona-Update: 2G

Corona-Regeln im Sport ab 8. November

Die seit heute gültige 2. Novelle (Verschärfung) der 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung ändert auf den ersten Blick wenig an den speziellen Regeln für den Sport, die Sportstätten, den Trainingsbetrieb und Veranstaltungen.
Letztlich ab er doch viel. Denn die neue 2G-Pflicht gilt generell auch in nicht-öffentlichen Sportstätten (wie das die meisten Vereinssportanlagen sind) für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren (bzw. 15 Jahren mit kompletttem Ninja-Pass) sowie Erwachsene, die nicht unter die Spitzensportregelung fallen, womit sämtliche Trainings und Veranstaltungen betroffen sind.

 

Zusammenfassung der ab heute 8. November gültigen Corona-Sport-Regeln:

  • Sport ist überall und immer (ohne zeitliche) Einschränkung erlaubt.
     
  • In Sportstätten ist keine Maske zu tragen, wenn diese zum Zweck der Sportausübung betreten wird.
  • Innerhalb von Sportstätten gilt die 2G-Regel immer. Teilnehmen dürfen demnach nur:
a) Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind.
b) Personen, die nicht gegen Corona geimpft werden können (unter 12-Jährige und ärztlich bestätigt medizinisch Indizierte), wenn sie einen gültigen negativen PCR-Test vorweisen können.
c) Personen, die bereits die erste der beiden Corona-Impfungen erhalten haben UND einen negativen PCR-Test vorweisen können.
Die Verantwortlichen für die jeweilige Zusammenkunft müssen dies kontrollieren.
  • Wichtig: Für Jugendliche im schulpflichtigen Alter gelten die vollständig geklebten Ninja-Pässe als Zutrittsberechtigung für Bereiche, in denen 2G gilt - auch am Wochenende! (Gilt bis Ende der Schulpflicht, also bis die 9. Schulstufe abgeschlossen wurde)
  • Für nicht-öffentliche Sportstätten ist ein Präventionskonzept, ein/e COVID-19-Beauftragte/r und die durchgängige Kontrolle des Nachweises geringer epidemiologische Gefahr durch die Teilnehmenden notwendig. Bei Sportstätten ohne Personal muss der 2G-Nachweis nicht kontrolliert, aber bereitgehalten werden.
    Contact Tracing ist indoor notwendig!
  • Anzeige-/Genehmigungspflicht von Sportveranstaltungen (Trainings und Wettkämpfe):
    > Ab 50 Personen (bisher 100) bei der Bezirksverwaltungsbehörde Meldepflicht!
    > Ab 250 Personen (bisher 500) sind Sportveranstaltungen genehmigungspflichtig (Für Veranstaltungen bis inkl. 21. November 2021 gelten noch die früheren Regelungen/Personengrenzen.)
     
  • Für ZuseherInnen gilt keine Maskenpflicht, jedoch die 2G-Regelung.
     
  • Die Ausnahme-Regelungen für SpitzensportlerInnen (plus deren Trainer/BetreuerInnen) und für Veranstaltungen ("Zusammenkünfte") bleiben aufrecht (ausschließlich Spitzensport!). Wer über eine Spitzensport-Freigabe des Sportministeriums verfügt, benötigt grundsätzlich weiterhin nur einen 3G-Nachweis!
    Außer beim Trainings- und/oder Wettkampfkontakt mit Beteiligung von Nicht-SpitzensportlerInnen; hier genügt ein/e einzige/r "Nicht-SpitzensportlerIn", dann ist 2G nötig!

    Erklärung: 
    > Bundesliga Trainings- und Spielbetrieb und Teams mit Spitzenport-Status (ausschließlich BL-SpielerInnen, TrainerInnen, BetreuerInnen bzw. Mitglieder der Spitzensportteams): 3G
    > alle anderen Teams (Landesliga, Nachwuchs (ausser jene mit Spitzensportstatus), SeniorInnen, Freizeitteams, ...): 2G
    > bei Vermischung im Training und Wettkampf (BL-SpielerInnen od. SpitzensportlerInnen mit Nicht-BL-SpielerInnen oder NachwuchsspielerInnen): 2G für Alle!
    (Trainiert z.B. das BL-Team mit SpielerInnen der 2. Mannschaft (Landesliga) oder nimmt eine gemischtes Team an einem Vorbereitungsturnier teil, gilt für die gesamte Gruppe die 2G-Regelung!)
     
  • TrainerInnen, BetreuerInnen und SchiedsrichterInnen: 3G (unabhängig ob Spitzensport oder nicht).
    Wichtig: Zur Erhöhung der Sicherheit aller empfehlen wir PCR-Tests sowie das Tragen einer FFP2-Maske (wo dies möglich und sinnvoll ist) für Ungeimpfte!
     
  • Trainings-Camps und ähnliches sind möglich. Es müssen die jeweiligen Bestimmungen für Sport, Reise, Beherbergung, Gastronomie, Freizeiteinrichtungen und außerschulische Jugendarbeit eingehalten werden.

Wir weisen darauf hin, dass in einzelnen Bundesländern oder Regionen abweichende, regionale Maßnahmen gelten können, die über die bundesweiten Regelungen hinaus gehen!
(z.B. Spitzensportregelung in Wien: 2,5 G)

Zusammenfassung im Überblick

  Öffentlicher Ort (Wiese, Park…)
Outdoor
Nicht-öffentliche Sportstätte
Outdoor/Indoor
Quadratmeter p.P. nein nein
Öffnungszeiten 0-24 Uhr 0-24 Uhr
2G-Nachweis (für berufliche Tätigkeit gilt 3G) ab mehr als 25 TeilnehmerInnen bei der Sportausübung und i.d.R für ZuschauerInnen
Präventionskonzept nein ja
COVID-19-Beauftragte/r nein ja
Abstand keiner keiner
Maskenpflicht nein nein (sofern Zweck der Betretung der Sportstätte die Sportausübung ist)
Zusammenkünfte/
Veranstaltungen
mehr als 25 TeilnehmerInnen:
2G-Nachweispflicht

mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, 2G-Nachweispflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r
immer 2G-Nachweispflicht;
 
 

mehr als 50 TeilnehmerInnen: Anzeigepflicht, Präventionskonzept und COVID-19-Beauftragte/r;
Spitzensport: gesonderte Bestimmungen
Contact Tracing bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen und länger als 15 Minuten beim Aufenthalt länger als 15 Minuten wenn nicht überwiegend im Freien; bei Zusammenkünften mit mehr als 25 TeilnehmerInnen (auch im Freien); im Spitzensport immer notwendig
 
Alle aktuellen und relevanten Detailfragen zu den seit heute gültigen Maßnahmen findet Ihr auf der
Corona-FAQ-Seite von Sport Austria
 
Aktuelle 3. COVID-Maßnahmenverordnung vom 08.11.21
Vergessen wir nicht auf unsere Eigenverantwortung und die Verantwortung unseren Vereinsmitgliedern und Sportler:innen gegenüber, damit wir gemeinsam diese Pandemie so schnell wie möglich hinter uns lassen können!

Für etwaige Detail- oder Rückfragen stehen wir Euch jederzeit zur Verfügung!
Hannes Dinböck & das Team von Faustball Austria
08.11.2021 15:56

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